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Zertifizierung
Nach welchen Normen wird zertifiziert?
2. Personalzertifizierung
Neben der Zertifizierung der Büroabläufe gibt es noch die sogenannte Personalzertifizierung nach der aktuellen internationalen Norm DIN EN ISO/IEC 17024 (ehemals DIN EN 45013). Hierbei wird nicht die Qualität einer Dienstleistung sondern das Fachwissen einer bestimmten Person geprüft, bescheinigt und fortlaufend kontrolliert.
Welche Bereiche werden nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifiziert?
Nach meinem Wissen werden derzeit neben Sachverständigen für die Bewertung von KFZ-Schäden, Sachverständigen für die Bewertung von Immobilien auch Zertifizierungen für Schäden an Gebäuden sowie für EDV-Dienstleistungen vorgenommen. Zunächst wurde befürchtet, dass die Europäische Gemeinschaft beabsichtige, das Instrument der öffentlichen Bestellung und Vereidigung abzuschaffen. Deshalb hoffte man, dass die Personalzertifizierung gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zukünftig eine ganz andere Bedeutung erlangen könnte. Mit Änderung und Ergänzung der Gewerbeordnung um den § 36a wurde jedoch sicher gestellt, dass die in Deutschland auf sehr hohem Niveau etablierte "öffentliche Bestellung" dauerhaft Bestand haben wird.
Welche Bedeutung hat die Zertifizierung in der Immobilienbewertung?
Der breiten Öffentlichkeit bekannt sind Sachverständige mit dem Zusatz öffentlich bestellt und vereidigt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung wird überwiegend von den Industrie- und Handelskammern vorgenommen.
Dabei war es bis Mitte der 90er Jahre üblich, dass die öffentliche Bestellung zeitlich unbefristet vergeben wurde und eine Kontrolle der Qualität des Sachverständigen nur stattfand, wenn sich bei den Bestellungsbehörden Beschwerden häuften. Die IHK'n erfüllten damit einen hoheitlichen Auftrag.
Im Zuge der Globalisierung und mit Zunahme des Einflusses der Europäischen Gemeinschaft - auch im Hinblick auf die Vereinheitlichung von Ausbildung und Qualifikation sowie der gegenseitigen Anerkennung von Prüfungsergebnissen und Zeugnissen im grenzüberschreitenden Verkehr wurde für Sachverständige eine Zertifizierung auf der Grundlage der DIN EN ISO/IEC 17024 im gesetzlich nicht geregelten Bereich geschaffen. An und für sich darf jemand den Titel Sachverständiger nur dann beanspruchen, wenn er nachweislich auf seinem Fachgebiet über überdurchschnittliche Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt und die Fähigkeit besitzt, diese Eigenschaften bei gutachterlichen Leistungen in seinem Fachgebiet nachvollziehbar, nachprüfbar und ergebnisorientiert zur Anwendung zu bringen.
Alle Zertifizierungsstellen mussten sich von einer Akkreditierungsstelle akkreditieren lassen. Dazu mussten sie die Regeln, nach denen sie zertifizieren wollten und den Ablauf der Prüfungen in einem Dokument hinterlegen und erhielten die Lizenz zur Zertifizierung durch die Akkreditierungsstelle durch Überwachung der selbst aufgestellten Regeln. In den letzten 15 Jahren sind so mehrere Akkreditierungsstellen entstanden, die unterschiedliche Anforderungen an ihre Zertifizierer stellten. Die EU hat in den letzten Jahren versucht, den Wildwuchs dadurch zu beschneiden, dass in jedem Land nur noch eine zentrale Akkreditierungsstelle unter der Regie des Wirtschaftsministeriums eingerichtet werden durfte und alle Zertifizierungsstellen sich nur noch dort akkreditieren lassen konnten. Trotzdem ist es immer noch üblich, dass die Zertifizierungsstellen die eigenen Qualitätssicherungsmaßnahmen selbst aufstellen dürfen. So gibt es zwischenzeitlich eine Vielzahl unterschiedlicher Qualitätsnormen. Der Aufbau und die Aufrechterhaltung eines hohen Qualifizierungsniveaus ist recht teuer und rechnet sich wirtschaftlich für viele Zertifizierungsgesellschaften nicht oder kaum noch. Statt eines Wettbewerbs um die höchste Qualität ist deshalb im Kampf um genügend Anwärter eine Diversifizierung der Inhalte und ein Downgrading sowie eine Aufsplitterung der Ausbildungsinhalte aufgetreten, die es dem Verbraucher fast unmöglich macht, die Qualifikation eines Sachverständigen zutreffend beurteilen zu können. Die IHK'n sehen sich derzeit nicht in der Lage, Absolventen mit Zertifizierung ohne Fachprüfung für die öffentliche Bestellung anzunehmen. Auch der b.v.s. will die Zertifizierungprüfung nicht automatisch akzeptieren. Nur, wer neben der Zertifizierung auch öffentlich bestellt wurde, hat den Nachweis erbracht, höchste Qualität und aktuelles Fachwissen erbringen zu können.
Das Prüfstoff-Verzeichnis für das Sachgebiet der Immobilienbewertung können Sie downloaden unter folgendem Link: http://ifsforum.de/db/pruefstoff_bau.pdf
Der Inhaber dieses Sachverständigenbüros hat in den Jahren 1998 (schriftliche Prüfung) und 1999 (mündliche Prüfung) den Nachweis seiner Qualifikation erbracht. Im März 2004 und im Frühsommer 2009 hat er sich erfolgreich der tournusmäßigen Rezertifizierungsprüfung gestellt. Wer die Anforderungen dieser Prüfungen kennt, weiß was das bedeutet. Damit auch Sie sich ein Bild machen können, stelle ich die Bescheinigungen gerne zur Ansicht bereit (Sie benötigen dazu den kostenlosen Acrobat-Reader):
Sie können eins der eingereichten Gutachten gerne downloaden und ausdrucken. Weitere Mustergutachten finden Sie im Downloadbereich:
Was bedeutet das für Sie?
Wenn es um sorgfältige Recherche, um den aktuellen Stand der Technik und um eine begründete, nachvollziehbare, marktkonforme Immobilienbewertung geht, dann sollten Sie nicht lange zögern. Erteilen Sie uns Ihren Auftrag!
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