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Wertermittlungs-Anfragen:
Wir erstellen Gutachten nach den Vorschriften der unter Berücksichtigung
der und des . Dazu haben wir für Sie zum Download folgende Unterlagen bereitgestellt: Sie möchten wissen, ob und wann wir Ihre Immobilie bewerten können?
Wenn Sie das Gutachten im Rahmen einer Erbauseinandersetzung und / oder zur Vorlagen beim Finanzamt zum "Nachweis des geringeren gemeinen Wertes" benötigen, dann wird das Gutachten-Honorar als Nachlassverbindlichkeit behandelt. Der BFH hat in seinem Urteil vom 09.12.2009 AZ II R 37/08 entschieden, dass die im Zusammenhang mit der Erbauseinandersetzung angefallenen Kosten für die Bewertung des umfassenden Immobilienbesitzes, Notar- und Gerichtskosten sowie Rechtsanwaltskosten als Nachlassverbindlichkeiten bei der Ermittlung der Erbbschaftssteuer zum Abzug zuzulassen sind.
Wir machen es Ihnen einfach - Nennen Sie uns Ihre Wünsche - Wir melden uns kurzfristig
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